Pferdekauf ist in der Schweiz gefährlich»
Wer in der Schweiz ein Pferd kauft, darf sich nicht auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Rechtlich gilt nur das, was im Kaufvertrag schriftlich zugesichert ist.
Wer in der Schweiz ein Pferd kauft, darf sich nicht auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Rechtlich gilt nur das, was im Kaufvertrag schriftlich zugesichert ist.
Wer Pferde halten will, tut sich oft schwer, eine Bewilligung für einen grösseren Allwetterauslauf zu erhalten. Die Vorschriften der Raumplanung setzen der Grösse von Allwetterausläufen enge Grenzen.
Der korrekte Umgang mit Pferden beruht vor allem auf der Eigenverantwortung und dem Wissen der Tierhalterinnen und Tierhalter. Nur motivierte und gut informierte Personen sind in der Lage, die Ziele des Tierschutzrechts richtig umzusetzen. Als Pferdhalter sieht man sich aber nicht nur mit den Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung, sondern auch noch mit unzähligen weiteren Bestimmungen aus den verschiedensten Rechtsbereichen konfrontiert.
Bei einer Rangauseinandersetzung mit einem Pferd auf der angrenzenden Weide verfing sich die Stute in einer der beiden sogenannten „Cord-Litzen“ und erlitt eine schwere 15 cm lange Schnittverletzung am linken Hinterbein. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Pferde, die von ihrer damaligen, heute nicht mehr auffindbaren Eigentümerin, bei einem Landwirt gegen ein regelmäßiges monatliches Entgelt untergestellt waren. Wer haftet für den Unfall, den eine Pferdefreundin erlitt?
Arbeit und Freizeit. Wir Menschen interpretieren in diese Begriffe Assoziationen, die für unsere Pferde überhaupt nichts bedeuten. Geradezu verwerflich finde ich die heutigen Gepflogenheiten, nach Konsultation von Google oder Facebook sich über Themen wie Haltung, Training oder Reitweisen rund ums Pferd ein vorschnelles Urteil zu bilden.
Ein Jahr nach dem Ankauf beginnt ein Springpferd vorne links zu lahmen. Kann der Käufer noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Anwalt Ackenheil gibt Auskunft.
Rechtsfall: Die Tochter der Klägerin ritt mit ihrem Pony im Straßenverkehr und nutzte dabei den Randstreifen der rechten Fahrbahn. Laut der Aussage der Reiterin kam ihr ein Lkw entgegen und in der Folge scheute und verunfallte das Pferd.
Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte einen Schadensersatzanspruch einer Reiterin ab, die im Rahmen einer Reitbeteiligung bei einem Ausritt mit dem Pferd der Beklagten stürzte und sich verletzte.
Rechtsfall: Die klagende Käuferin wurde durch eine Internetanzeige auf eine achtjährige Trakehnerstute aufmerksam. Die Stute hatte im Eigentum der beklagten Verkäuferin eine erfolgreiche Stutenleistungsprüfung mit der Gesamtnote 7,6 absolviert. In der Internetanzeige wurde die Stute als sehr artig und gut geritten beschrieben.