Seit April 2019 ist die Kinesiologie zugelassen zur eidgenössischen Prüfung: Die formale Ausbildung KomplementärTherapie mit ihrer kompetenzorientierten Schulabschlussprüfung gemäss Berufsbild KT erfolgt im Rahmen von OdA KT-akkreditierten Ausbildungen und führt zum Branchenzertifikat OdA KT, das eine Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeutInnen darstellt.
Um diese Eidgenössische Prüfung absolvieren zu können, mussten alle, die bereits als Therapeuten arbeiten, das Gleichwertigkeitsverfahren machen. Dieses besteht aus dem Tronc Commun, wobei nur noch die Parts absolviert werden mussten, die in der angestammten Ausbildung fehlten.
Da ich mich derzeit auf diese Prüfung vorbereite, ist es bei mir im Moment nach Aussen hin etwas ruhiger geworden. Neben der täglichen Arbeit beschäftige ich mich mit den Lerninhalten, um mich auf die Prüfung vorzubereiten. Nach der Lernphase verfasse ich ein Essay, dann werde ich einer Supervision unterzogen und am Schluss folgt die eidgenössische Prüfung. Wünscht mir viel Erfolg!
Das Verfahren im Detail
Grundlagen:
Praktizierende, welche keine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, legen über die Bilanzierung im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens Branchenzertifikat OdA KT dar, dass ihre formal und nicht-formal erworbenen Bildungsleistungen eine Gleichwertigkeit zu einer OdA KT-akkreditierten Ausbildung in KomplementärTherapie aufweisen.
Die Anmeldung zum Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat setzt eine Ausbildung in einer anerkannten Methode der KT voraus. Die von der OdA KT anerkannten Methoden finden sie unter Methoden der KomplementärTherapie.
Nachweis der Gleichwertigkeit:
Das Gleichwertigkeitsverfahren ist ein Dossierverfahren, in dem folgende Punkte nachgewiesen werden müssen:
Die Anforderung des Verfahrens sind im Reglement Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT festgelegt und in den entsprechenden Wegleitungen ausformuliert.