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"Wilde" Veranstaltungen - Vorsicht vor regelwidrigen Vereinsanlässen!

"Wilde" Veranstaltungen - Vorsicht vor regelwidrigen Vereinsanlässen!

"Wilde" Veranstaltungen

Der Schweizerische Verband für Pferdesport informiert:

Wenn der Vereinsanlass regelwidrig ist

Autorin: Nicole Basieux

Wahrscheinlich hat schon fast jede Pferdesportlerin und fast jeder Pferdesportler an einer sogenannten «wilden» Pferdesportveranstaltung teilgenommen - wohl meist ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Ab wann machen sich Veranstalter, Offizielle und Teilnehmer wie auch Pferdebesitzer eigentlich fehlbar?

Sei es eine «Vereinsdressur», ein «Plauschspringen» oder eine vereinsinterne «Fahrprüfung» mit vereinsexternen geladenen Gästen. Solche «wilden» Veranstaltungen sind nach den Reglementen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport SVPS verboten. Andererseits gelten gewisse Aktivitäten nicht als Veranstaltungen und solche Anlässe sind somit erlaubt.

Was ist erlaubt?

Vereinsinterne Anlässe, Trainings und Zuchtprüfungen sind erlaubt unter folgenden Bedingungen, wie im Generalreglement im Artikel 1.5 unter Punkt 1 steht:

1 Nicht als reglementwidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind.

2 Trainings gelten nicht als Veranstaltungen, sofern kein Klassement erstellt wird und keine Preise abgegeben werden.

3 Zuchtprüfungen wie Feldtests, Leistungsprüfungen und Halterprüfungen gelten nicht als Veranstaltungen. Ausnahme: Prüfungen Promotion Jungpferde.

Nur ein Verein alleine

Wollen nun also zwei oder mehrere Vereine einen vereinsinternen Anlass anbieten, ist dies somit regelwidrig. Denn nur von einem Verein alleine kann per definitionem ein solcher, vereinsinterner Anlass organisiert werden, d.h., die Veranstaltung gilt nur dann als vereinsinterner Anlass.

Vereinsspringen Nicht als reglementwidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind.

 

«Unwissenheit schützt vor Strafe nicht»

Sobald Gäste, also Personen, die dem organisierenden Verein nicht angehören, teilnehmen, egal, ob mit oder ohne Einladung des Vereins, ist dies auch gegen die Regeln und kann sogar bestraft werden.

So steht im Generalreglement im Artikel 1.4 unter Punkt 2, dass Personen und Vereine, die eine «wilde» Veranstaltung organisieren, einen Verstoss begehen und bestraft werden. Aber nicht nur sie machen sich fehlbar: Ebenfalls betroffen sind Offizielle, Teilnehmende und sogar Eigentümer, deren Pferde an solch einer Veranstaltung eingesetzt werden.

Korrekte Veranstaltung

Möchte ein Verein also eine Veranstaltung organisieren, an der auch Gäste, also vereinsexterne Pferdesportlerinnen und -sportler starten können, tut er gut daran, dies nach dem Generalreglement (GR) aufzugleisen. Unter Punkt 1.2 findet man die Vorschriften für Veranstaltungen. Beachtet man diese, ist man auf der sicheren Seite:

1 Für sämtliche Veranstaltungen gelten folgende Vorschriften:

  • die Veranstaltungen werden gemäss GR und den entsprechenden technischen Reglementen und/oder Weisungen durchgeführt;
  • sämtliche von der Mitgliederversammlung des SVPS beschlossenen Gebühren, Abgaben sowie Durchführungsrechte müssen gemäss Gebührenordnung bezahlt werden. Müssen die Veranstaltung oder einzelne Prüfungen infolge schlechter Wetterbedingungen oder Bodenverhältnisse abgesagt werden, sind die Abgaben der abgesagten Prüfungen nicht zu entrichten
  • Für alle dem SVPS unterstellten Pferdesportprüfungen, die Hindernisse und/oder Sprünge enthalten, muss zwingend ein Turniertierarzt gemäss Veterinärreglement auf Platz anwesend sein.
  • Wann genau nun ein Tierarzt auf Platz oder auf Abruf sein muss, ist auf www.fnch.ch > Organisatoren > Organisation von Veranstaltungen > Allgemeine Bestimmungen zu finden.

Trainings gelten nicht als Veranstaltungen, sofern kein Klassement erstellt wird und keine Preise abgegeben werden.  Trainings gelten nicht als Veranstaltungen, sofern kein Klassement erstellt wird und keine Preise abgegeben werden. 

Trainingsanlässe erlaubt, wenn …

Bald schon geht die Pferdesportsaison wieder los, und diverse Trainingsspringen oder Trainingsdressuren werden ausgeschrieben und finden statt. Darf ich da teilnehmen? Ja. Solange kein Klassement erstellt wird und keine Preise abgegeben werden, gelten solche Anlässe nicht als offizielle Pferdesportveranstaltung.

Dasselbe gilt für Zuchtprüfungen wie Feldtests, Leistungsprüfungen und Halterprüfungen. Die einzige Ausnahme sind Prüfungen Promotion Jungpferde, die als offizielle Veranstaltungen zählen und daher auch nach den entsprechenden Regelwerken organisiert, ausgeschrieben und durchgeführt werden müssen.

Ethik und Tierschutz

Aber wieso gibt es diese Regelungen überhaupt? Es gibt sie aus guten Gründen, und sie sollen keinesfalls Willkür sein. Der Schweizerische Verband für Pferdesport und seine Mitgliederverbände setzen sich für ethischen und fairen Sport sowie für Tierschutz ein. Der Pferdesport wird von der Öffentlichkeit zusehends sehr kritisch beobachtet. Der SVPS stellt mit seinen Reglementen und Weisungen kontinuierlich die Leitplanken und Weichen auf, um einen sauberen und ethisch vertretbaren Sport für die Pferde und die Pferdesportlerinnen und -sportler zu gewährleisten.

An reglementwidrigen wilden Veranstaltungen gelten nicht zwingend dieselben Regeln wie an einer offiziellen Veranstaltung des SVPS. Auch findet in diesem Sinn keine Kontrolle statt durch entsprechend ausgebildete Offizielle, auch keine Dopingkontrollen sind möglich. Beispielsweise darf ein Pferd nach SVPS-Reglementen an einem Tag nicht mehr als zwei und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr als drei Spring- oder Dressurprüfungen absolvieren. Solche und ähnliche Regeln dienen letztlich vor allem dem Schutz des Pferdes, der auch von den Pferdesportkreisen und einer breiten Öffentlichkeit als solcher gefordert und akzeptiert wird.


Auszug aus dem Generalreglement des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport

1.1 Veranstaltungen

1 Als Veranstaltungen werden pferdesportliche Anlässe bezeichnet.

2 Die Teilnahmeberechtigung wird in den technischen Reglementen und/oder in den Weisungen festgehalten.

1.2 Vorschriften für Veranstaltungen

1 Für sämtliche Veranstaltungen gelten folgende Vorschriften:

  • die Veranstaltungen werden gemäss GR und den entsprechenden technischen Reglementen und/oder Weisungen durchgeführt;
  • sämtliche von der Mitgliederversammlung des SVPS beschlossenen Gebühren, Abgaben sowie Durchführungsrechte müssen gemäss Gebührenordnung bezahlt werden. Müssen die Veranstaltung oder einzelne Prüfungen infolge schlechter Wetterbedingungen oder Bodenverhältnisse abgesagt werden, sind die Abgaben der abgesagten Prüfungen nicht zu entrichten.
  • Für alle dem SVPS unterstellten Pferdesportprüfungen, die Hindernisse und/oder Sprünge enthalten, muss zwingend ein Turniertierarzt gemäss Veterinärreglement auf Platz anwesend sein.

1.3 Veranstaltungskalender

1 Der SVPS erlässt jährlich Weisungen für das Erstellen des Veranstaltungskalenders des SVPS.

1.4 Reglementwidrige Veranstaltungen

1 Als reglementwidrige Veranstaltung wird jede Veranstaltung bezeichnet, welche dem GR unterstellt ist, aber die Bedingungen einer Veranstaltung gemäss Pt. 1.4 und 1.5 nicht erfüllt.

2 Personen oder Vereine, die eine reglementwidrige Veranstaltung organisieren, Offizielle sowie Konkurrenten und Eigentümer, deren Pferde an einer solchen teilnehmen, begehen einen Verstoss und werden bestraft.

1.5 Vereinsinterne Anlässe, Trainings und Zuchtprüfungen

1 Nicht als reglementwidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind.

2 Trainings gelten nicht als Veranstaltungen, sofern kein Klassement erstellt wird und keine Preise abgegeben werden.

3 Zuchtprüfungen wie Feldtests, Leistungsprüfungen und Halterprüfungen gelten nicht als Veranstaltungen. Ausnahme: Prüfungen Promotion Jungpferde.

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