Die 8 Mythen über Pferdedecken
Vor Regen schützt die Regendecke, dem schwitzenden Pferd hilft die Abschwitzdecke, die Nierendecke bewahrt das Pferd vor Nierenerkältungen, beim Ausreiten hat man die Ausreitdecke…
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Pferde, die von ihrer damaligen, heute nicht mehr auffindbaren Eigentümerin, bei einem Landwirt gegen ein regelmäßiges monatliches Entgelt untergestellt waren. Wer haftet für den Unfall, den eine Pferdefreundin erlitt?
Autor: Andreas Ackenheil, Anwalt für Pferderecht
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Pferde, die von ihrer damaligen, heute nicht mehr auffindbaren Eigentümerin, bei einem Landwirt gegen ein regelmäßiges monatliches Entgelt untergestellt waren.
Nachdem die Eingentümerin das Entgelt an den Landwirt stetig nicht mehr zahlte, überließ der Landwirt die Pferde einem Freund, welcher sie auf einen Bauernhof von Bekannten verbrachte.
Der Freund des Landwirtes und seine Frau zahlten dafür ein monatliches Entgelt von 50 Euro für die Unterbringung der Pferde auf dem Bauernhof. Zudem besuchte das pferdefreundliche Ehepaar die Pferde und beschäftige die Pferde regelmäßig.
Bei einem dieser Spaziergänge mit den Pferden kam es zu einem Unfall. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, als ihnen ein Jogger entgegenkam und eines der beiden Pferde scheute und sie trat.
Die Frau erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen, Frakturen der Schädelkalotte. Die Verletzungen waren mit einem langen Aufenthalt im Krankenhaus und mit Rehabilitationsbehandlungen verbunden.
Sie begehrte daraufhin den Ersatz der Kosten für den Verdienstausfall, Fahrtkosten sowie Schmerzensgeld.
Foto: iStock
Das Landgericht Köln gab der Klage gegen die Besitzer des Bauernhofes größtenteils statt. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht in Köln wurde dieses Urteil jedoch zum Teil aufgehoben.
Der Besitzer des Bauernhofes war zum Zeitpunkt des Unfalls Halter des Pferdes gewesen.
Halter ist folglich derjenige, in dessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und für dessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt das Pferd dient.
Für die Tierhaltereigenschaft ist es maßgeblich darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (Vgl. OLG Köln, 5 U 128/16, Rn.23). Dies war im vorliegenden Fall der Bauernhofbesitzer, da die Pferde durch den landwirtschaftlichen Betrieb finanziert wurden.
Somit kommt es für die Haftung gerade nicht darauf an, wer Eigentümer der Pferde ist.
Der Bauernhofbetreiber haftete somit für den Schaden, der in Folge des Tritts entstand.
(OLG Köln 07.02.2018 – 5 U 128/16)
Grundsätzlich haftet der Halter eines Pferdes aus der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB für die Schäden die das Pferd verursacht. Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Beraterteam deutschlandweit zur Verfügung.
Ihr Anwalt für Pferderecht Rechtsanwalt Ackenheil
http://www.pferderechtler.de Ackenheil Anwaltskanzlei für Pferderecht / Tierrecht – bundesweit https://www.tierrecht-anwalt.de
Vor Regen schützt die Regendecke, dem schwitzenden Pferd hilft die Abschwitzdecke, die Nierendecke bewahrt das Pferd vor Nierenerkältungen, beim Ausreiten hat man die Ausreitdecke…
“Kürzlich habe ich einen Fachartikel über Pferdedecken gelesen und war sehr erstaunt, was der Tierarzt dort schrieb. Es entspricht nicht dem, was ich bereits erlebt habe.”
Welches die rechtlichen Grundlagen für die Haltung der rund 1,2 Millionen Pferde und Ponys Deutschlands sind, erläutert die sachverständigen Empfehlungen zur Pferdehaltung aus Sicht des Tierschutzes.
0 Kommentare