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Die Pferde-Krankenversicherung im Test

Die neue Pferde-Krankenversicherung der Uelzener

Na hoppla!

Da war seit vielen Jahren in den Reiterköpfen verankert, das eine Pferde-Krankenversicherung (KV) irgendwas um die 40-50 € im Monat kostet und das man beim Einreichen einer Tierarztrechnung 60% des 1-fachen Satzes der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) erstattet bekommt. Die Reiterwelt war bzgl. der bisherigen Form der Pferde-KV in zwei Lager gespalten: Auf der einen Seiten standen jene, die das Ganze als „halbgar“ und unsinnig abtaten und auf der anderen Seite diejenigen, die der Meinung waren, dass es immer noch besser als nichts sei.

Kurz: So wirklich glücklich war keiner mit dem Produkt, aber es gab (und gibt) hierzu keine Alternative. Die Uelzener war und ist hier als einziger Anbieter einer solchen KV der Platzhirsch und Basta. Mit Mutti Merkels Worten: Die Sache ist alternativlos.

Und jetzt das: Da rumpelt es mal mächtig in der Lüneburger Heide und – Rumms – dabei heraus kommt eine neue, völlig überarbeitete Pferde-KV mit richtig Leistung unter der Haube.

Neue Pferde-Krankenversicherung mit deutlich mehr Leistung

Die schlechte Nachricht vorab: Die KV ist nun viel (!) teurer geworden.

Aber hier kommt gleich die gute Nachricht hinterher : Die KV ist nun viel (!) teurer geworden!

 

Warum das nun „gut“ ist: Gleichzeitig mit der Beitragsexplosion wurden auch die Leistungen geradezu durch die Decke geschossen. Statt dem 1-fachen Satz der GOT ist nun der 2-fache Satz abgesichert; statt 60% Erstattung liegen nun 100% an. Das bedeutet – rein rechnerisch betrachtet – eine Steigerung um satte 300%. Das ist doch mal eine echte Ansage! Aber Leistung kostet halt auch.

Was die Uelzener hier neu auf den Markt wirft, kann man diesmal wirklich ernst nehmen. Das Pferd wird hier zum ersten Mal zum „richtigen Privatpatienten“ und in der Klinik / bei einer OP gibt es ebenfalls die bisher gewohnte volle Packung. Denn die OP-Versicherung ist hier standardmäßig inkludiert und kann auch nicht abgewählt werden. Auch eine optionale Abstufung der Erstattungshöhe auf den 1-fachen Satz der GOT ist nicht möglich und auch in Zukunft nicht vorgesehen. Begründung seitens der Uelzener: da von den Tierärzten erfahrungsgemäß meist der 2-fache Satz angewendet wird, möchte man hier keine halben Sachen (mehr) machen. Apropos „halbe Sachen“: die OP-Versicherung hat ebenfalls ein kleines Upgrade erfahren, dazu aber später mehr.

Schauen wir uns nun mal ein wenig die Details an:

Die Beiträge

Vorab: Ich gehe im Folgenden der Einfachheit halber immer von einer 10-jährigen Laufzeit aus. Bei kürzeren Laufzeiten kommen satte Beitragszuschläge hinzu – da das aber eh kaum einer abschließt, lasse ich das der Einfachheit halber mal unter den Tisch fallen. Wird das Pferd verkauft oder verstirbt es, geht der Vertrag sowieso (sofern gewünscht) auf den neuen Eigentümer über oder aber endet einfach. Kurz: die 10 Jahre Laufzeit sind hier kein großes Problem, auch wenn ich persönlich es gerne anders geregelt hätte.

Der Grundbeitrag liegt bei einem max. 11 Jahre altem Pferd bei monatlich 173,25 €. Und auch das Pferd, welches gerade seinen 12. Geburtstag feierte, wird noch versichert. Hier hat man die Wahl: Entweder man zahlt ebenfalls die 173,25 € und bekommt eine 80%ige Erstattung aller Kosten – oder man packt eine Schippe drauf, legt 216,57 € auf den Tisch und bekommt auch hier die 100%ige Erstattung.

Selbstbeteiligung – ordentliche Kostensenkung

Was hierbei richtig interessant wird: Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (SB) kann man die Kosten ganz ordentlich senken. Bleiben wir beim max. 11 Jahre alten Pferd und vereinbaren hier eine SB von jährlich 500 €, so sinkt der mtl. Beitrag auf 111,06 €.

Den Blitzbirnen unter uns fällt sofort auf: Die finanzielle Belastung liegt im ersten Fall bei 2.079,- € p. a., im zweiten Fall reicht sie dagegen von 1.332,72 € beim gesund gebliebenen Pferd bis max. 1.832,72 €, wenn die volle SB von 500 € aufgewendet werden musste. Die SB-Variante ist somit in jedem Fall die deutlich günstigere und somit sinnvollere!

Werden mehrere Pferde versichert, gibt es übrigens 10% Rabatt auf alle Verträge.

Die Leistungen

Was ist drin?

Wie schon gesagt, wird nun bis zum 2-fachen Satz der GOT erstattet. Mitversichert sind hier generell alle Erkrankungen und Unfälle, welche während der Laufzeit eintreten. Oben drauf gibt es für Prophylaxe-Maßnahmen 100 € dazu, ohne dass dies auf die Selbstbeteiligung angerechnet wird. Hierzu zählen auch Impfungen oder z. B. auch vorsorgliche Blutuntersuchungen.

Was ist nicht drin / wo gibt es Einschränkungen?

Neben den aus der alten KV sowie der OP-Versicherung bekannten (und auch logischen) Ausschlüssen wie z. B. für Wegegelder der Tierärzte oder auch Kosten für irgendwelche Nahrungsergänzungsmittel gibt es ein paar Einschränkungen, die man kennen muss:

Von Nicht-Tierärzten durchgeführte Behandlungen

Die Kosten für die von Nichttierärzten durchgeführten Behandlungen werden nicht übernommen. Darunter fallen leider auch die Behandlungen durch Tierheilpraktiker, – physiotherapeuten, usw..

Das ist u. a. darin begründet, dass diese nicht nach der GOT abrechnen und es auch kein anderes einheitliches Abrechnungssystem gibt. Zu guter Letzt gelten solche Behandler – und da kann man nun ganz herrlich drüber streiten – als Laienmediziner. Begründung: Es fehlen einheitliche Ausbildungsstandards. Zudem ist z. B. der Begriff „Tierheilpraktiker“ keine geschützte Berufsbezeichnung, es kann sich also jeder so nennen.

Ausnahmen: Werden die o. g. Dinge von einem Tierarzt mit entsprechender Weiterbildung ausgeführt, dann werden die Kosten übernommen. Mitversichert ist ebenfalls die Behandlung von Pferdedentisten.

Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten

Werden nicht übernommen. Hiermit sind aber wirklich nur die Mittel gegen die Biester gemeint. Die Folgen des Befalls sind dagegen mitversichert.

Altbekanntes frisch aufgebrüht

Kastrationen bleiben, außer sie sind medizinisch nötig, ebenso wie kosmetische Eingriffe weiterhin außen vor.

– Für bei Vertragsabschluss bereits bestehende, angeborene und / oder während der Wartezeit auftretende Krankheiten gilt: hier bleibt alles beim Alten, d. h.: diese Dinge bleiben (verständlicherweise) ausgeschlossen.

Aber auch hier kommen nun Verbesserungen:

– Die Wartezeiten wurden stark eingeschmolzen. Es gilt nun: 3 Monate generell für alles, 7 Tage für Koliken und 12 Monate für Gelenkoperationen (Chips, OC, OCD und Birkelandfrakturen).

– Die Leistungen für Chip-OP sind weiterhin begrenzt. Entgegen alter Regelungen gilt hier aber nur noch eine Begrenzung von 1.500 € für den Tag der OP. Die Begrenzung auf maximal zwei Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit ist dagegen entfallen!

– Regenerative Therapien werden nun bis immerhin 1.000 € (alt: max. 300 €) erstattet und die bisherige Begrenzung für bildgebende Diagnostik ist komplett entfallen.

Rennpferde, Traber & Galopper

Ein Wermutstropfen bleibt: Für Rennpferde, Traber und Galopper gilt: ihr müsst leider draußen bleiben.

Fazit – Die Privat-Krankenversicherung für Pferde

Knallhart: Was hier geliefert wird, kann man mit Fug und Recht als ein ordentliches Brett bezeichnen. Man merkt den Einfluss der zunehmenden Konkurrenz; diese beginnt Spuren zu zeigen. Bemerkte man dies zunächst in der sich stetig verringernden Wartezeit bei der OP-Versicherung, so werden hier gleich mehrere „Schwachstellen“, wie z. B. die Begrenzungen bei bildgebenden Verfahren oder der Anzahl der versicherten Chip-OPs, ordentlich aufgepeppt. Die nun erfolgende 100%ige Kostenerstattung bis zum 2-fachen Satz der GOT ist natürlich die krasseste Veränderung, welche das Produkt überhaupt erst so saustark macht.

Interessant: Das Preisgefüge bei der Vereinbarung einer SB, denn: Die die Beitragsersparnis ist deutlich höher als die SB. Der Grund liegt auf der Hand: Durch die SB wird es einige Versicherungsjahre geben, in denen zwar TA-Kosten anfallen, der Versicherer aber trotzdem nicht behelligt wird. Dadurch wird Kleinkram von den Tischen der Sachbearbeiter fern gehalten. Die Folge: Deutlich sinkende Kosten, welche ja sonst immer parallel zum eigentlichen „Schaden“ anfallen. Diese erwartete Ersparnis wird hier an den Kunden weitergegeben. Wer selbst privat krankenversichert ist, kennt dies – denn in der „Menschen-KV“ wird genau das seit Jahrzehnten erfolgreich zur Kostendämpfung eingesetzt.

Innovativ: Die Bezuschussung der Prophylaxe-Maßnahmen ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Ich persönlich würde hier zwar viel lieber einen etwas höheren Betrag als nur 100 € sehen, aber wer weiß: vielleicht kommt das ja noch… Aber es ist besser als nichts.

Fair: Keine Altersgrenzen mehr! Ältere Pferde können entweder mit 80%iger, oder gegen Risikozuschlag, mit 100%iger Kostenerstattung versichert werden.

Irgendwie blöd: Was die Begrenzungen angeht, so ist es sehr schade, dass die Tierheilpraktiker & Co. außen vor bleiben. Gleichzeitig ist es aus der Sicht derjenigen, die solche Tarife kalkulieren, verständlich. Denn wie will man etwas einkalkulieren, was nicht geregelten Strukturen folgt und somit überhaupt nicht kalkulierbar ist? Bei den Heilpraktikern für uns Menschen gibt es als Richtschnur immerhin noch das Hufelandverzeichnis – aber hier, beim Pferd? Fehlanzeige.

Knackig: der Preis. Natürlich kann man über Beiträge weit jenseit der 100 € im Monat (zzgl. der auf Jahr anfallenden SB) meckern. Aber man muss die Pferde-KV ja auch nicht kaufen, es bleibt ja immer noch die reine OP-Versicherung oder der Sparstrumpf.

Angesichts der ordentlichen Leistungen verbietet sich ein Meckern jedoch. Parallel zum reinen Betrachten der Kostenerstattung muss man auch daran denken, was man hier einkauft: Sicherheit. Wer das Produkt sein Eigen nennt, braucht sich selbst bei Zeiten knapper Kasse keine Sorgen darüber zu machen, was denn wäre, wenn Herr oder Frau Pferd morgen schwerst erkrankt. Selbst „kleinere“ Dinge im Bereich der 1 – 2.000 € können manch einen Haushalts-Etat empfindlich treffen. Genau diese Dinge werden hier (wie bei jeder Versicherung) einfach ausgelagert und zu einer kalkulierbaren Größe gemacht, soll heißen: Ich kenne meinen monatlichen Beitrag + die (eventuelle) SB und habe damit eine planbare Größe im Budget; böse Überraschungen können zuhause bleiben.

Jetzt noch das dicke Sahne-Bonbon oben drauf: Manch einer fragt sich sicherlich, ob bei den bereits bestehende Pferde-KV oder OP-Versicherung aus älteren Tarifgenerationen ein Upgrade auf die neuen Tarife erfolgen kann. Die Antwort lautet: Ja, das geht!

OP-Versicherungen, denen einer der älteren Tarife zugrunde liegt, können auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Wer ein älteres Pferd hat, bei dem es nur 80% Erstattung gab, kann nun wieder auf 100% aufstocken. Top: Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung! Einfach den Wunsch äußern, dass umgestellt wird, fertig.

Ähnliches gilt für die Pferde-KV aus der alten Tarifgeneration: Auch hier ist eine Umstellung auf den neuen Tarif möglich und auch hier gilt: aus der alten 60%-Erstattung des 1-fachen Satzes der GOT werden nun satte 100% des 2-fachen Satzes! Hier erfolgt jedoch eine Einzelfallprüfung. Ist das Pferd bereits (chronisch) erkrankt, wird’s leider schnell eng.

Kurzum: Wir bekommen hier ein wirklich brauchbares Produkt im Oberklasse-Bereich zum, wenn auch gehobenen, dennoch ordentlichen Preis. Ich denke, der Kreis der Abnehmer wird nun – nicht trotz, sondern wegen (!) des höheren Preises – größer werden.

Chapeau, liebe Uelzener. Der Platzhirsch hat sein Revier erneut markiert. Liebe Konkurrenz, nun seid ihr gefragt. Zeigt uns was ihr könnt (sofern ihr gewillt seid) und überrascht uns mit Euren Innovationen! Wir, Eure Kunden, werden uns nun entspannt zurücklehnen und abwarten, was Eure Produktschmieden (hoffentlich) noch Weiteres auf den Markt bringen werden.

Du möchtest weitergehende Infos haben? Ja gerne doch – Melde dich einfach bei mir!

 

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